AGB "Kurse und Events"

Verbindliche AGB zur Buchung von Kursen und Events, bei MF-Tauchsport, Gerichtsstand ist Essen. Stand 01.10.2010

1. Anmeldung zu Kursen/Seminaren

1.1 Der Kunde der an Ausbildungstauchgängen teilnehmen will erklärt, dass von Seiten eines Taucharztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft/Atemregler bestehen und legt spätestens vor Beginn der Schwimmbadausbildung ein ärztliches Tauchtauglichkeits-Attest vor, das nicht älter als 1 Jahr sein darf.

1.2 Die Tauchschule empfiehlt dem Kunden der an einem Tauchkurs teilnimmt, dass er vor Beginn des Kurses eine Tauchsportversicherung (z.B. aqua med-Tauchversicherung) abschließt. Diese beinhaltet Versicherungsschutz gegen Unfall und Krankheit für die Dauer des Kurses.

1.3 Ferner muß jeder Kunde, der im Besitz eines gültigen Tauchbrevets (CMAS, PADI, NAUI, SSI ect.) ist, das Brevet und zum Nachweis seiner Taucherfahrung sein Logbuch vorlegen.

1.4 Die Anmeldung (schriftlich oder online) zum Tauchkurs/Seminar ist erst mit geleisteter Unterschrift durch den Kunden und Bestätigung durch die Tauchschule gültig.

2. Kursgebühr

2. 1 Bei Vertragsabschluß muß die gesamte Kursgebühr im Voraus bezahlt werden.

2.2 Ausbildung

2.2.1 Der Kunde der an einem Tauchkurs/Seminar teilnimmt versteht, dass er nach Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühr die entsprechende Ausbildungsleistung erhalten wird. Der Tauchlehrer verpflichtet sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation, die Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind, einzuhalten. Eine Brevetierung kann aber nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden Leistungsanforderungen erfolgen.

2.2.2 Der Zeitpunkt für den Kursbeginn ist entweder der Tag, an dem die Tauchschule dem Kunden die Lehrunterlagen (Lehrbuch) für das Selbststudium aushändigt oder mit dem Theorie- oder Praxisunterricht, laut Kursplan, beginnt.

2.2.3 Der Kunde verpflichtet sich, besonders das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislekionen angemessen vorzubereiten bzw. pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen und alle nicht verstandenen Themen durch stellen von Fragen zu klären.

2.2.4 Anzuerkennen, dass, wenn er nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat, die Tauchschule für den eventuell über den planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzentgeld, hier in Höhe von € 60,- pro Stunde, in Rechnung stellt. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachschulung.

2.2.5 Begonnene Kurse (eine Unterbrechung bis zu 4 Wochen ist erlaubt) müssen binnen 3 Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, ansonsten muß der Kurs zur Gänze wiederholt werden. Hierdurch entstehende Kosten für den Mehraufwand trägt der Kunde.


2.6 Eigenverantwortung des Kunden

2.6.1 Jeder Kunde der an an einer Tauchausbildung teilnimmt taucht eigenverantwortlich! Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Beckenrand, Strand, Ufer, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Teams). Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/ Brevetierung entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig gelten die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände).

2.7 Minderjährige

2.7.1 Minderjährige Taucher ab 12 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchkursen teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtsende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Minderjährige auf Kosten der Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.

2.8 Tauchsicherheit

2.8.1 Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchgeräte wird von der Tauchschule regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.

2.8.2 Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muß der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen. Er haftet für seine Ausrüstung selbst.

2.8.3 Während der Ausbildungstauchgänge, sowie der Aktivitäten, die im Rahmen der Tauchausbildung durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluß von den Tauchaktivitäten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungskosten oder aliquoter Anteile.

2.8.4 Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser, sowie das Betauchen von Wracks, die als Grabstätten gelten, ist verboten. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.

2.8.5 Während der Tauchausbildung ist der Konsum von Alkohol 24 Stunden vor einem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer vor Beginn der Tauchausbildung bzw. vor einem Tauchgang rechtzeitig zu melden.


2.9 Haftung des Kunden

2.9.1 Der Kunde haftet während des Kurses für die ihm von der Tauchschule zur Verfügung gestellten Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muß der Kunde die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch bei gemeinsamen Ausflügen und geführten Tauchgängen (Dive-Guiding).

2.9.2 Bei Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.

2.9.3 Die Tauchschule ist berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Pfandbetrag für überlassene Ausrüstungsgegenstände zu verlangen. Die Höhe der Pfandsumme entspricht grundsätzlich dem Wiederbeschaffungswert der überlassenen Ausrüstungsgegenstände.

3. Rücktritt vom Kurs/Seminar oder Kursabbruch

3.1 Ein Rücktritt vom Vertrag vor Kursbeginn wird nur akzeptiert, wenn ein Ersatzteilnehmer vom Kunden beschafft wird oder wenn medizinische Gründe (bitte Attest vorlegen) oder andere unabweisbare Gründe gegen eine Kursteilnahme sprechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen aber nicht. Weitere Schadensansprüche bleiben der Tauchschule vorbehalten. Sollte durch den Kunden kein Ersatzteilnehmer beschafft werden können, so gelten die folgenden, prozentualen Stornosätze:

bis 30. Tag vor gebuchter Leistung

75 % des Buchungspreises

bis 15. Tag vor gebuchter Leistung

80 % des Buchungspreises

bis 7. Tag vor gebuchter Leistung

90 % des Buchungspreises

Ab dem 5. Tag vor gebuchter Leistung

100 % des Buchungspreises

3.2 Wird der Kurs nach Kursbeginn aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

3.3 Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vorzeitig vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren.

3.4 Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Kursbeginn, verfällt der Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.


4. Schnuppertauchen

4.1 "Schnuppertauchgänge" führt die Tauchschule grundsätzlich im Schwimmbad oder im See durch.

4.2 Der Kunde der am "Schnuppertauchen" teilnehmen will muss zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 12 Jahre alt sein.

4.3 Vor Beginn des "Schnuppertauchens" erhält der Kunde eine Einweisung und muss eine Einverständniserklärung, sowie einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Ist der Kunde minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die erforderlichen Formulare werden Ihm nach Anmeldung per Email im ZIP/PDF-Format oder bei persönlicher Anmeldung zur Verfügung gestellt.

4.4 Beim "Schnuppertauchen" verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein und für den Transport des Equipments zu sorgen.

MF-Tauchsport bietet keine Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.