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An den Samstagen des Quartales 2 und 3 des Kalenderjahres, nur auf dem Abschnitt des Steeler Schwimmvereines Steele 1911 e.V. und nur während der Freibadsaison. Als Ein- und Ausstieg gilt hier ausschließlich die Kanuanlegestelle des Steeler Schwimmverein e.V.. Die Eintrittskosten für das Freibad sind von den Nutzern vor Ort selbst zu entrichten.
Die Mindestanforderungen sind: AOWD/ CMAS ** mit 20 Freiwassertauchgängen. Bei Tauchgang muss eine Makierungsboje am Ein-/Ausstieg gesetzt werden. Es besteht Schleppbojenpflicht während des Tauchganges. Es gelten weiterhin die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für das Flusstauchen. Der maximal definierte Flusstauchabschnitt liegt zwischen der Kurt Schuhmacher Brücke Essen Steele und des Steeler Schwimmvereines. Die Wehrwanne ist Sperrgebiet.