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Tauchversicherung
Tauchlehrer und Tauchschulen unterstehen im Rahmen ihrer Ausbildung der sogenannten Fürsorgepflicht. Dies bedeutet auch, dass sie über eventuelle Risiken im Zusammenhang mit dem Tauchen aufklären müssen, wozu auch der inzwischen mangelhafte Versicherungsschutz bei Tauchunfällen gehört. Bekannt ist, dass gesetzlich Krankenversicherte keine ambulanten Druckkammerkosten mehr erstattet bekommen. Aber auch Privat- und Auslandsreisekrankenversicherte bekommen die Kosten oftmals nicht erstattet. Dies geschieht meist dann, wenn die Kammer von einer Tauchbasis oder einem Hotel betrieben wird (sehr oft in Touristengebieten der Fall) und die Druckkammerrechnung von der Basis oder dem Hotel ausgestellt wird. Daher möchten wir allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich selbst umfangreich zu informieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. Hier finden Sie das Online Anmeldeformular zu Aquamed.
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